AGB
Unterrichtsordnung
1. Allgemeines
Die EMDER GUITAR SCHOOL , nachfolgend EGS genannt, soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhaber musizieren, die frühzeitige Erkennung und Förderung der Begabung sowie die vorberufliche Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. Ziel der musisch-pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersstufen neben der instrumentalen und vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu vermitteln.
2. Geltungsbereich
Diese Unterrichtsordnung gilt für die vertraglichen Beziehungen zwischen der EGS und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
3. Rechtsbeziehungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen der EGS und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser Unterrichtsordnung ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der Unterrichtsordnung hiervon unberührt.
4. Geschäftsstelle / Unterrichtsort
Die Geschäftsstelle der EGS befindet sich z.Zt. in 26721 Emden, Burgstr.2 . Der Unterricht findet in den von der EGS zur Verfügung gestellten Räumen oder nach schriftlicher Vereinbarung bei dem Schüler zu Hause statt.
5. Unterrichtsaufnahme
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular der EGS und ist an die Geschäftsstelle zu richten. Das Anmeldeformular wird bei minderjährigen Teilnehmern von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und wird durch die Bestätigung der EGS rechtswirksam. Die Aufnahme in den gewünschten Unterricht richtet sich nach den freien Plätzen, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein vertraglich vereinbarter Unterrichtstermin kann aus organisatorischen Gründen durch die EGS rechtzeitig abgeändert werden. Die EGS bemüht sich um das Zustandekommen der gewünschten Unterrichtsformen, kann aber aus pädagogischen und organisatorischen Gründen hierfür keine Gewähr übernehmen.
6. Schuljahr / Ferien- und Feiertage
Das Schuljahr der EGS entspricht dem der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (38 – 40 Unterrichtswochen). An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien des Bundeslandes Niedersachen findet kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung der Teilbeträge des Unterrichtsentgeltes bleibt davon unberührt.
7. Laufzeit des Unterrichtsvertrags
Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ausgenommen davon sind flexible Einzelstunden, Workshops und Kurse von begrenzter Dauer.
8. Die Zuschüsse zum Musikunterricht aus dem Bildungspaket können mit Hilfe des EGS beantragt werden
9. Beendigung des Unterrichtsvertrags
Jede Kündigung durch den Schüler bzw. seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die EGS bedarf der Schriftform. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gültig ab dem Folgemonat nach Eingang der Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wichtige Gründe liegen für die EGS insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung oder wenn der Schüler mit der Zahlung des Unterrichtsentgelts mehr als sechs Wochen im Rückstand ist.
10. Teilnahme am Unterricht
Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumter oder durch Krankheit des Schülers ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
11. Unterrichtsausfall
Bei Verhinderung des Lehrers werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden vom Lehrer nachgeholt.
12. Lehrmittel
Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind von den Schülern bzw. deren Eltern zu beschaffen.
13. Entgelttarife und Zahlungsmodalitäten
Die jeweils gültige Fassung der Entgeltsordnung ist verbindlicher Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Das Unterrichtsgeld ist als Jahresbeitrag (38 – 40 Unterrichtswochen) kalkuliert und festgesetzt und wird in monatlichen Teilbeträgen berechnet. Es wird im Lastschriftverfahren monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingezogen. Die Entgelte werden zum 10. des jeweiligen Vertragsmonats fällig.
Die Einzugsermächtigung wird bei Vertragsbeginn erteilt. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die EGS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EZB- Basiszinssatz zu berechnen. Ferner ist die EGS berechtigt, bei Zahlungsverzug des Schülers für jede Mahnung 5 € zu berechnen.Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. Bei dreimaligem Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
14.Ermäßigung
Ist möglich nach Absprache mit der Schulleitung.
15. Haftung
Die EGS haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der EGS handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet EGS nicht. Schüler haften für Schäden, die die EGS durch deren Verschulden erleidet.
16. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der EGS gemäß den Regelungen des Datenschutzgesetzes des Landes Niedersachsen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
17. Nebenabreden
Alle von dieser Unterrichtsordnung abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich erfolgen und von der Leitung der EGS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Emden.
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